Wie kann man Begriffe in der Juristerei einfach umdeuten?, fragt ein Leser und spielt dabei unter anderem auf den Ehebegriff an.
"Beim Ehebegriff gibt es unterschiedliche Auffassungen. Das Verfassungsgericht ist nicht das Organ, das diese Auffassung entwickelt hat. Die Entscheidung des BT im Jahr 2017, nicht nur die eingetragene Lebenspartnerschaft, sondern auch die Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts zu ermöglichen, ist eine Entscheidung des Bundestages nicht des Verfassungsgerichts", lautet Harbarths Antwort.