Aber: Diese Maßnahme ist in keiner Weise gerechtfertigt - denn: Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern ist Deutschland bis jetzt sehr gut durch die Corona-Pandemie gekommen: ein Einsperren aller in Deutschland lebenden über Ostern ist in keiner Weise gerechtfertigt.
Die Schweiz ist da bedeutend lockerer. Sie hat zwar mehr Todesfälle auf 100.000 Einwohner als Deutschland - aber die Zahl der Todesfälle ist nur ein Kriterium unter etlichen!
In der Schweiz haben die beiden eidgenössischen Räte - National- und Ständerat - den Bundesrat (Exekutive, 7 Mitglieder) sehr scharf kritisiert und noch weitergehende Lockerungen verlangt - sie haben dabei auch Rückhalt im Volk. Der Bundesrat hat zwar im Moment nur eine weitere Lockerung verfügt: Private Treffen mit bis zu zehn Personen in Innenräumen. Bisher galt für Treffen im Familien-und Freundeskreis drinnen eine Obergrenze von fünf Personen. Der Bundesrat hat aber - im Gegensatz zur deutschen Bundesregierung - keine Verschärfung des Lockdowns verfügt: die Läden sind offen; es wird nach wie vor Skigefahren, die Schulen haben Präsenzunterricht.
Zudem: Es kommt dazu - in der F.A.Z. angesprochen - dass diese Merkelrunde mit den Premierministern der Länder im Grundgesetz nirgendwo fixiert ist: Es fehlt diesem Gremium somit jegliche juristische Berechtigung, die Beschlüsse sind somit nicht rechtskräftig - eine Klage vor dem sehr kompetenten Bundesverfassungsgericht ist dringend nötig - wer reicht sie ein?
Jürg Walter Meyer