Seit 2011 hat Hamburg übrigens ein personalisiertes Verhältniswahlrecht: Die Wähler haben zweimal fünf Stimmen, die sie beliebig auf die Parteien und Bewerber auf der Landesliste und den Wahlkreislisten verteilen können. Das gibt dem Wähler zwar mehr Möglichkeiten, sorgt aber auch für mehr ungültige Stimmabgaben – 2,8 Prozent der Stimmen waren bei der vergangenen Wahl ungültig. Bei der Wahl im Jahr 2008 hatte lediglich 1 Prozent den Zettel falsch ausgefüllt.
SPD: 38
Grüne: 25,5
CDU: 11
AfD: 4,8
Linke: 9,5
FDP: 5